Finanzamt: Grundsteuerreform 2022

Gehört zu: Finanzen
Siehe auch: Steuern, Elster

Die Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuer, die jährlich erhoben wird, beruht auf sog. Hebesätzen auf den sog. Einheitswert, welche in Westdeutschland zuletzt 1964 und in der ehemaligen DDR sogar zuletzt 1935 ermittelt wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2018 festgestellt, dass die bisherige Form der Grundsteuerberechnung verfassungswidrig ist, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, die Grundsteuer entsprechend zu reformieren.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform abgeben. Damit soll zunächst eine Neubewertung zum Stichtag 1.1.2022 vorgenommen werden. Die reformierte Grundsteuer soll dann ab 2025 erhoben werden.

In die Berechnung der Grundsteuer fließen künftig nur noch wenige, vergleichsweise einfach zu ermittelnde Parameter ein. Bei der Ermittlung der Grundsteuer für Wohngrundstücke geht es konkret um fünf Parameter:

  • Grundstücksfläche,
  • Bodenrichtwert,
  • Immobilienart,
  • Alter des Gebäudes,
  • Wohn-/Nutzfläche.

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.

Für einfach gelagerte Sachverhalte (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) in Ländern, die bei der Grundsteuer das Bundesmodell anwenden, wird Ihnen unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung zur Verfügung gestellt.

Die Grundsteuer in Hamburg

Das Bundesland Hamburg hat abweichend vom sog. “Bundesmodell” ein eigenes sog.  „Wohnlagemodell“ entwickelt, bei dem ausschließlich die Fläche einer Immobilie, beziehungsweise eines Grundstücks sowie die Lage berücksichtigt werden. Hierbei wird lediglich nach „normal“ und „gut“ unterschieden.

Immobilien Hamburg: Welche Daten muss ich angeben?

  • Zur Person:
    • Anschrift
    • Steuernummer   (Bescheid oder auch Abbuchung)
  • Zum Grundeigentum (zur Immobilie)
    • die Gemarkung,   (im Geoportal)
    • die Flurstücksnummer,    (im Geoportal)
    • die Fläche des Grundstücks bzw. des Anteils an einem Gemeinschaftsgrundstück,  “Flurstücksfläche” im Geoportal
    • die Grundbuchblatt-Nummer       (z.B. beim Grundbuchamt oder…?)
    • die Wohn- und Nutzflächen der Gebäude (der Immobilie).

Diese Angaben findet man in der Regel in Versicherungsschreiben, Kaufverträgen oder Steuerbescheiden.

Die Hamburger Finanzbehörde hat auf der Webseite www.grundsteuer-hamburg.de alles Wissenswerte zur neuen Grundsteuer zusammengefasst, inklusive Vordrucken, Ausfüllanleitungen und Videos.

Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Link: https://www.hamburg.de/fb/grundsteuer/16201858/daten-fuer-die-erklaerung/

Hinweise und eine Anleitung für das Geoportal (Liegenschaftskataster).

Link: https://www.hamburg.de/fb/grundsteuer/16201858/daten-fuer-die-erklaerung/

Grundsteuer im Elster Portal

  1. Login mit dem Zertifikat und dem Passwort
  2. Linke Spalte “Alle Formulare”  klicken
  3. Im Rechten (großen) Bereich klicken auf “Grundsteuer” (für NRW)
  4. Für die Grundsteuer gibt es nun die “Anlagenauswahl“. Wir benötigen folgende Anlagen:
    • Hauptvordruck (GW1)
    • Anlage Grundstück (GW2)

Jeder dieser beiden “Anlagen” (also GW1 und GW2) besteht aus mehreren sog. “Teilseiten“.

Der Hauptvordruck (GW1) hat folgende Teilseiten:

  1. Angaben zur Feststellung (Feststellung von was? Feststellung des Grundsteuerwerts)
  2. Lage des Grundstücks…
  3. Gemarkung/Flurstücke des “Grundvermögens”  (Grundstücks?)
  4. Angaben zu Eigentümer/innen

Die Anlage Grundstück (GW2) hat folgende Teilseiten:

  1. Angaben zur “Grundstücksart”   (die “Grundstücksart” sollte wohl “Wohnungseigentum” sein…)
  2. Angaben zur vollständigen Grundsteuerbefreiung
  3. Angaben zu … Grundsteuervergünstigungen
  4. Angaben zu Grund und Boden
  5. Angaben bei “Wohngrundstücken” zum Ertragswert
  6. Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert
  7. Zusätzliche Angaben bei Wohnungs-/Teileigentum
  8. Erbaurecht/…

Beim Ausfüllen: Probleme und Lösungen

Feststellung

Bei den Formularen taucht öfters der Begriff “Feststellung” auf ohne dass immer klar ist, was da “festgestellt” werden soll.

Es geht wohl um die Feststellung des Grundsteuerwerts einer Immobilie. Dieser “Grundsteuerwert” ist wohl dann Basis für die Berechnung der fälligen Grundsteuer…

Grundstücksart

Haben wir ein “Wohngrundstück” oder ein “Wohnungseigentum”?  Für das Finanzamt ist das ein gewaltiger Unterschied.

Wohnfläche vs. Nutzfläche vs. Grundstücksfläche

Die Wohnfläche wird nach WoFIV ermittelt und in Zeile 20 in das Formular eingetragen.

Die Nutzfläche wird nach DIN277 ermittelt und auch in Zeile 20 in das Formular eingetragen.

Die Grundstücksfläche ist die Summe aller Flurstückflächen und wird in Zeile 6a/7 in das Formular eingetragen.

Die Wohnfläche ist normalerweise etwas weniger als die Nutzfläche, den zur Nutzfläche gehören auch:

  • Keller
  • Garage
  • Werkstatt
  • Treppen mit mehr als 3 Stufen

die nicht zur Wohnfläche zählen.

Terrassen zählen normalerweise zu 25% als Wohnfläche.

Aufgepasst: Das Finanzamt addiert Wohnfläche und Nutzfläche zu einer Summe, die nach in Zeile 35 übertragen wird; d.h. bei der Nutzfläche nicht auch noch die Wohnfläche mitangeben, sonder eher “Null” oder ein paar Quadratmeter für die “Nebenräume” (Keller?).

Mehrere Eigentümer

Bei einem “Eigentumsverhältnis” (Zeile 10) von “Ehegatten / eingetragene Lebenspartner” kann man für jeden “Miteigentümer” jeweils die Zeilen 18 bis 29 ausfüllen.

Dort wird dann für jeden Miteigentümer sein Anteil angegeben; also in der Regel 1/2 und 1/2 bei Ehegatten.

Diese Angabe ist nicht zu verwechseln mit Anlage Grundstück Zeile 6: “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil” (z.B. 435 / 10000).