Einlagensicherung (aus Wiki)
Einlagensicherung
Gesetzliche Einlagensicherung
Einerseits gibt es in Deutschland eine gesetzliche Einlagensicherung, wonach eine Mindesdeckung von 20.000 EUR je Kunden bei 10% Selbstbehalt des Kunden gehalten werden muss. D.h. die Bank ist nur verpflichtet, 20.000 EUR Anlagensicherung je Kunde vorzunehmen, mehr ist freiwillig.
Bundesverband deutscher Banken
http://www.bankenverband.de/einlagensicherung
Dazu kommt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken als Anschlussdeckung. Dieser gibt weitere Sicherheit für die privaten Anlager über die Basisdeckung von bis zu 30% des haftenden Eigenkapitals.
Sparkassen
Die Sparkassen bieten die absolute 100%ige Sicherheit für Ihre Geld. In 4 Stufen werden Sie gesichert.
1. Stufe – Regionale Stützungsfonds der Sparkassen
In der ersten Stufe bilden die Sparkassen 12 regionale Sparkassen-Stützungsfonds (Cash-Fonds), die zunächst aufgerufen sind, die Sparkassen innerhalb ihres regionalen Einzugsgebietes zu stützen. Die Stützung erfolgt durch Zuschüsse und Darlehen bei Illiquidität oder Überschuldung. Die regionalen Stützungsfonds finanziert sich über eine Umlage in Höhe von 0,3% der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken“ der jeweils angeschlossenen Sparkassen. Dieser Beitrag kann bei bestimmten Banken erhöht werden (bonitätsabhängig). Eine Aussetzung und Verdoppelung der Beiträge ist möglich.
2. Stufe – Sicherungsreserve der Landesbanken
Die Landesbanken und Girozentralen bilden eigene Fonds, die sogenannte Sicherungsreserve die durch Zuschüsse und Darlehen bei Illiquidität oder Überschuldung sowohl Landesbanken als auch Sparkassen beisteht.
3. Stufe – Überregionaler Ausgleich
Sobald die 1. und 2. Stufe erschöpft sind, tritt ein überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds ein. Das bedeutet: Das Gesamtvolumen aller regionalen Stützungsfonds steht im Notfall gemeinschaftlich zur Verfügung. Auch die Sicherungsreserve der Landesbanken nimmt an dem überregionalen Ausgleich teil. Die Sicherungsfonds bewirken also indirekt eine Einlagensicherung, ohne dass der Einleger selbst etwas davon erfährt. Es liegt der Fall der sog. Institutssicherung (typisch für deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken) vor.
4. Stufe – Gewährsträgerhaftung
Eine deutsche Spezialität ist das öffentlich-rechtliche Bankensystem mit den Landesbanken auf internationaler und den Sparkassen auf lokaler Ebene. Gestützt werden die Landesbanken und Sparkassen durch öffentliche Gebietskörperschaften (bei den Landesbanken das jeweilige Land und bei den Sparkassen der Landkreis bzw. die Stadt oder Gemeinde), die als Gewährträger auftreten. Mit der damit verbundenen Gewährsträgerhaftung übernehmen die öffentlichen Gebietskörperschaften die Garantie für den Bestand der Sparkasse bzw. Landesbank.
Und schlussendlich sind auch sämtliche Sparkassen und Landesbanken von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gesichert.
Quelle: http://www.tagesgeldkonto.de/Einlagensicherung/sparkassen.html
Genossenschaftsbanken
Auch bei den Genossenschaftsbanken in Deutschland sind Ihre Einlagen 100%ig sicher. Die Sicherungseinrichtungen werden vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) geführt und bestehen aus Garantiefonds und Garantieverbund.
Garantiefonds
Führung von sog. Garantie-Fonds bei den regionalen Prüfungsverbänden, die gespeist werden durch die Primärgenossenschaften und die Zentralbanken inkl. der DG-Bank in der Sekundär- und Tertiärstufe. Die Garantiefonds haben den Zweck, finanzielle Schwierigkeiten der Genossenschaften abzuwenden oder zu beheben. Es können Barzuschüsse, verzinsliche und unverzinsliche Darlehen sowie Bürgschaften und Garantien gegeben werden. 90% der Einzahlungen in den Garantiefonds werden durch die regionalen Genossenschaftsbanken und 10% durch den Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) selbst und die überregionale Institute (DG-Bank u.a.) erbracht.
Garantieverbund
Als Alternative zum Garantiefonds steht der Garantieverbund zur Verfügung. Zunächst auf regionaler Basis im Bereich eines Prüfungsverbandes. Ein Garantieverbund übernimmt im Falle von Schwierigkeiten Bürgschaften und Garantien. Vom gesamten Bankenverband der Volks- und Raiffeisenbanken gibt es für die überregionalen Institute einen entsprechenden Garantieverbund. Die Garantiefonds werden zu 80 % regional im Bereich eines Prüfungsverbandes verwaltet, die restlichen 20 % erhält der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). Werden Sicherungsmaßnahmen des Garantiefonds eingeleitet, so können von den betroffenen Mitgliedsbanken Besserungsscheine verlangt werden. Der jeweilige Prüfungsverband entscheidet bis zu einem Betrag von 500.000,- EUR über den Einsatz der Fondsmittel. Sind höhere Stützungen erforderlich, so entscheidet der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) mit Zustimmung des jeweiligen Prüfungsverbandes. Der Garantieverbund umfasst alle am genossenschaftlichen Sicherungssystem beteiligten Institute. Diese übernehmen Garantien in Höhe von 60 % ihrer Sammelwertberichtigungen und tragen zur Deckung der Verpflichtungen bei, die der BVR im Rahmen des Garantieverbundes eingegangen ist.
Und schlussendlich sind auch sämtliche Genossenschaftsbanken von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gesichert.
Quelle: http://www.tagesgeldkonto.de/Einlagensicherung/genossenschaftsbanken.html
ING-DiBa
übrigens zur ING-DiBA: http://www.diba.de/dd/wir/fs_schnell.html https://www.ing-diba.de/main/uu/ueberuns/einlagensicherung/
Die Allgemeine Deutsche Direktbank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition “Verbindlichkeiten gegenüber Kunden” auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt derzeit 69.563.000,– Euro.
NetBank
http://www.netbank.de/NB/viewpage.php?page=einlagensicherung
DKB Deutsche Kreditbank
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— Main.DietrichKracht – 25 Dec 2005